Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Hamburg: 4 cm hoher Nivea-Tiegel in 7 cm hoher Pappverpackung stellt keine „Mogelpackung“ darveröffentlicht am 10. Februar 2015
LG Hamburg, Urteil vom 27.01.2015, Az. 312 O 51/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 UWG, § 43 Abs. 2 EichGDas LG Hamburg hat in einem Einzelfall entschieden, dass dem Unternehmen Beiersdorf AG bei der Verpackung bestimmter Nivea-Tiegel keine Irreführung und kein Verstoß gegen das Eichgesetz vorzuwerfen ist, da es sich insoweit nicht um eine sog. „Mogelpackung“ handeln würde. (mehr …)