IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. April 2010

    Das eBay PayPal als zwingendes Zahlungsmittel eingeführt hat, ist nicht neu (Nachricht). Die aktuellen PayPal-Nutzungsbedingungen haben es aber in sich und sollten von Onlinehändlern, die sich dieses Zahlungsmittels aktiv oder passiv bedienen, gelegentlich zur Kenntnis genommen werden. Einen folgenschweren Freibrief sehen wir in folgendem Vorbehalt: „Wenn Ihr PayPal-Konto, gleich aus welchem Grund, geschlossen wird, können wir eine Reserve für 180 Tage lang einbehalten“. Wir zitieren aus den Nutzungsbedingungen einen Ausschnitt zur Reservebildung und -verwertung und haben uns diesbezüglich erlaubt, einige interessante Stellen hervorzuheben (Fettdruck), bei denen sich der Leser durchaus fragen darf, was PayPal ihm damit sagen wollte bzw. was es zu bedeuten hat: (mehr …)

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