Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Düsseldorf: Urhebernennung bei Fotonutzung im Internet per Mouse-Over ist nicht ausreichendveröffentlicht am 12. Dezember 2014
AG Düsseldorf, Urteil vom 03.09.2014, Az. 57 C 5593/14
§ 97 Abs. 2 UrhG, § 13 S.1 UrhG
Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der unberechtigten Nutzung eines Fotos im Internet auch dann ein Aufschlag für die unterlassene Urhebernennung zu zahlen ist, wenn auf den Urheber beim sog. Mouse-Over über das Bild hingewiesen wird. Damit liege lediglich eine eingeschränkte Nennung vor, die dazu führe, dass die Urheberbezeichnung nur für einen Teil der Nutzer der Internetseite ersichtlich sei. Der üblicherweise 100prozentige Zuschlag zum Schadensersatz sei in diesem Fall jedoch auf 75 % zu reduzieren. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Bamberg: Die Werbung mit einer eingeschränkten Preisgarantie ist bei ausreichender Erläuterung zulässigveröffentlicht am 17. März 2014
OLG Bamberg, Urteil vom 26.02.2014, Az. 3 U 164/13
§ 5 UWG, § 5a Abs. 3 Nr. 3 UWGDas OLG Bamberg hat entschieden, dass die Werbung eines Stromanbieters für einen Stromtarif mit „eingeschränkter Preisgarantie“ zulässig ist. Eine Irreführung liege nicht vor, wenn ausreichend deutlich darauf hingewiesen werde, auf welche Preisbestandteile Bezug genommen werde. Dies sei vorliegend durch einen Sternchenhinweis und weiterführende Informationen in den Fußnoten geschehen. Eine prozentuale Angabe der Preisbestandteile, für die die Garantie gelte, im Verhältnis zum Gesamtpreis sei nicht erforderlich. Zum Volltext der Entscheidung:
- EBAY: Neue eBay-Webseite über eingeschränkt lieferbare Produkteveröffentlicht am 30. Oktober 2008
In Kürze wird es bei eBay.com eine neue Webseite, InDemand, geben. Diese Seite verfolgt das Ziel, Händlern Informationen über eingeschränkt lieferbare Produkte auf der eBay-Webseite zu geben. Für Händler, die die knappen Artikel anbieten können und damit die Nachfrage befriedigen, wird es als Anreiz Preisnachlässe auf die Einstellgebühren und die verkaufsabhängige Provision geben. Die Rabatte werden zusätzlich zu bereits gültigen PowerSeller-Preinachlässen gewährt. (Quelle des Berichts: Onlinemarktplatz.de; ? klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: OMP).