Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Keine Sicherstellung der Preiseinhaltung bei Medikamenten erforderlich, wenn Preise nach § 1 AMPreisV (z.B. bei Abgabe durch Krankenhausapotheke) nicht eingehalten werden müssenveröffentlicht am 12. August 2015
BGH, Urteil vom 05.03.2015, Az. I ZR 185/13
§ 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 3 S.1 Nr. 7 AMPreisV, § 78 Abs. 3 S.1 Hs.1 AMG, Art. 12 Abs. 1 GGDer BGH hat entschieden, dass die in § 78 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 AMG geregelte Pflicht des pharmazeutischen Unternehmers zur Sicherstellung eines einheitlichen Abgabepreises nicht besteht, wenn die Preise und Preisspannen der Arzneimittelpreisverordnung nach § 1 Abs. 3 oder 4 AMPreisV nicht eingehalten werden müssen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)