IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. Oktober 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 03.03.2009, Az. 312 O 677/08
    §§ 5, 9, 4 Nr. 11 UWG; 3 HWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine Werbung mit dem günstigsten Preis irreführend ist, wenn der dargestellte Preis-Leistungs-Vergleich nicht zutreffend ist. Im vorliegenden Fall warb der Hersteller eines Mittels für Kopfläuse mit der „preislich besten Wahl“ und wurde zur Unterlassung verurteilt. Zwar sei die Behauptung der Beklagten hinsichtlich des Verhältnisses Preis pro Milliliter zum Zeitpunkt der Werbung zutreffend gewesen, doch sei nach Ansicht des Gerichts bei flüssigen Darreichungsformen auch in die Kalkulation miteinzubeziehen, wieviel von der Flüssigkeit (Shampoo, Gel etc.) für eine Anwendung benötigt werde und wie viele Wiederholungen der Anwendung in der Regel notwendig seien. Trotz günstigstem Milliliter-Preis sei durch eine größere erforderliche Verbrauchsmenge im Vergleich zu anderen Produkten im Endeffekt eine höhere Geldausgabe erforderlich, um denselben Effekt zu erzielen. Daher sei die pauschale Behauptung des günstigsten Preises irreführend und zu unterlassen.

I