Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Düsseldorf: Die Modifizierung einer Unterlassungserklärung lässt keine Einigungsgebühr entstehenveröffentlicht am 5. August 2014
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2014, Az. I-10 W 19/14
Nr. 1000 VV-RVG
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der Bearbeitung einer Urheberrechtsverletzung (z.B. Filesharing) durch einen Rechtsanwalt die Verständigung über den genauen Inhalt einer Unterlassungserklärung nicht zur Entstehung einer Einigungsgebühr führt. In solchen Verfahren gehe es hauptsächlich um die Realisierung von Schadensersatzansprüchen, so dass der Unterlassungserklärung nur untergeordnete Bedeutung zukomme und die Verständigug darüber kaum etwas zur Beilegung des Streits beitrage. Zum Volltext der Entscheidung: