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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. August 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Beschluss vom 04.03.2014, Az. I-10 W 19/14
    Nr. 1000 VV-RVG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass bei der Bearbeitung einer Urheberrechtsverletzung (z.B. Filesharing) durch einen Rechtsanwalt die Verständigung über den genauen Inhalt einer Unterlassungserklärung nicht zur Entstehung einer Einigungsgebühr führt. In solchen Verfahren gehe es hauptsächlich um die Realisierung von Schadensersatzansprüchen, so dass der Unterlassungserklärung nur untergeordnete Bedeutung zukomme und die Verständigug darüber kaum etwas zur Beilegung des Streits beitrage. Zum Volltext der Entscheidung:

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