Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BGH: Abmahnung einer Gebrauchs- oder Geschmacksmusterverletzung rechtfertigt nicht per se die Ansetzung einer 1,5-fachen Geschäftsgebühr / Zur Bemessung des Streitwertsveröffentlicht am 9. Januar 2014
BGH, Urteil vom 13.11.2013, Az. X ZR 171/12
§ 3 ZPO, § 14 Abs. 1 RVG, § 23 Abs. 1 RVG, Nr. 2300 VV RVGDer BGH hat entschieden, dass die Abmahnung einer Gebrauchsmuster- oder Geschmacksmusterverletzung per se nicht die Annahme rechtfertigt, es handele sich um eine umfangreiche oder schwierige anwaltliche Tätigkeit. Dies gelte insbesondere dann, wenn weder die Schutzfähigkeit in Ansehung des Standes der Technik bzw. vorbekannter Gestaltungen zu beurteilen sei noch im Zusammenhang mit der geltend gemachten Verletzung aufwendige oder komplexe Prüfungen erforderlich seien. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)