Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Köln: „Dem Gewinner, Herr W., werden 17.300,00 Euro per Scheck ausbezahlt!“ ist eine Gewinnzusage und führt zur Auszahlungspflichtveröffentlicht am 29. November 2011
OLG Köln, Urteil vom 10.11.2011, Az. 7 U 72/11
§ 661a BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass die Aussage in einer Postwurfsendung „Dem Gewinner, Herr W., werden 17.300,00 Euro per Scheck ausbezahlt!“ als Gewinnzusage zu werten ist und zur Auszahlungspflicht führt. Dem durchschnittlichen Empfänger dürften nicht die Fähigkeiten eines Sprachwissenschaftlichers unterstellt werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)