Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Gießen: Straflose Einlösung eines versehentlich erhaltenen Online-Geschenkgutscheins?veröffentlicht am 6. Juni 2013
LG Gießen, Beschluss vom 29.05.2013, Az. 7 Qs 88/13
§ 263a StGBDas LG Gießen hat entschieden, dass die Einlösung eines Online-Gutscheins, der den Adressaten nur versehentlich erreicht hat, mit keinem Straftatbestand zu erfassen ist. Weder liege eine Variante des Betruges, eine Unterschlagung oder ein strafbarer Umgang mit Daten vor. Zum Volltext der Entscheidung: