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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Februar 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 25.03.2010, Az. I ZR 130/08
    §§ 97 Abs. 1 Satz 2 UrhG a.F. i.V.m. 242 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass der Hersteller eines Videos, welches – ohne Einverständnis des Herstellers – auf einem Internetportal gezeigt wird, wo Nachrichten und Werbung verbreitet werden, Anspruch auf Auskunft über die erzielten Werbeeinahmen hat, um seinen Schadensersatzanspruch berechnen zu können. Allerdings könne der Kläger eine Aufgliederung der Werbeeinnahmen nach den einzelnen Werbeformen nicht beanspruchen. Der BGH definierte die Voraussetzungen wie folgt: Der unselbständige Anspruch auf Auskunftserteilung zur Vorbereitung der Berechnung eines Schadensersatzanspruchs setze voraus, dass die Beklagte widerrechtlich und schuldhaft ein dem Kläger nach dem Urheberrechtsgesetz zustehendes Recht verletzt habe, dem Kläger aufgrund dieser Rechtsverletzung ein Schadensersatzanspruch zustehe, zu dessen Berechnung die Auskunft erforderlich sei und der Kläger in entschuldbarer Weise über den Umfang des Anspruchs im Unklaren sei, während die Beklagte unschwer Aufklärung geben könne. Diese Voraussetzungen wurde vorliegend bejaht. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 8. Oktober 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie erfolgreiche Plattform Twitter hatte bislang mit dem Vorwurf zu kämpfen, kein profitables Geschäftsmodell aufweisen zu können (JavaScript-Link: Wikipedia, Stichwort: Einnahmen). Nun scheint es, als ob die Twitterianer einen Weg gefunden haben, ihr Angebot zu versilbern. Laut Golem verhandelt Twitter angeblich mit Google und Microsoft, um deren Suchmaschinen die Statusupdates seiner Nutzer in Echtzeit zur Verfügung zu stellen. Die Suchmaschinen sollen Twitter für diese Leistung bezahlen. Dem Vernehmen nach wolle Twitter den Suchmaschinen die Statusupdates seiner Nutzer als vollständigen Feed lizenzieren. Im Gegenzug könne die Zwitscher-Plattform eine Einmalzahlung in Millionenhöhe erhalten und an den Einnahmen aus den entsprechenden Suchergebnissen beteiligt werden (JavaScript-Link: Golem).

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