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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. Januar 2011

    OLG Hamm, Urteil vom 16.12.2010, Az. 4 U 118/10
    §§
    339 Satz 1, 133, 157 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die auf einen Verstoß hinsichtlich eines bestimmten Produkts beschränkt wurde, bei ähnlichen Verstößen hinsichtlich anderer Produkte keine Vertragsstrafe auslöst. Die Parteien betreiben jeweils einen Online-Erotikhandel. Die Beklagte hatte gegenüber der Klägerin eine Unterlassungserklärung wegen Verstößen gegen die Preisangabenordnung (fehlende Füllmengenangabe, fehlende Grundpreisangabe), bezogen auf das Produkt „Gleitmittel B-H“ abgegeben. Als die Klägerin feststellte, dass hinsichtlich anderer Produkte die selben Angaben fehlten, machte sie eine Vertragsstrafe geltend. Die Beklagte weigerte sich, diese zu zahlen und bekam vom OLG Recht: Die Auslegung des Unterlassungsvertrages ergebe, dass dieser bewusst eng auf die bezeichnete konkrete Verletzungshandlung beschränkt sei und keine kerngleichen Handlungen erfassen solle. Die Beklagte habe bewusst die Formulierung der Unterlassungserklärung durch die Klägerin nicht übernommen, sondern sie gerade dort abgewandelt, wo es um die generalisierende Fassung gehe. Sie habe zudem aus zwei abstrahierten Verboten ein konkretisiertes, zusammenhängendes Verbot, bezogen auf das betroffene Produkt, gemacht. Nach dem eindeutigen Wortlaut bestehe kaum Raum für eine erweiternde Auslegung auf alle weiteren Waren, „die nach Füllmenge“ verkauft werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 31. August 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 27.07.2009, Az. 5 W 76/09
    § 5 Abs. 1 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Verkürzung einer vorformulierten Unterlassungsverpflichtungs erklärung dafür sprechen kann, dass der Abgemahnte sich nicht, wie geschuldet, auch hinsichtlich kerngleicher Verstöße unterwerfen will und der Abmahner in der Folge eine einstweilige Verfügung beantragen kann. Der Abmahner hatte die Ankündigung des Erscheinungstermins eines Buches durch eine Buchhandlung abgemahnt und die Unterlassungsforderung allgemein auf Bücher erstreckt, wohingegen der Abgemahnte die Unterlassungserklärung auf den konkreten Buchtitel beschränkt hatte. Der Abgemahnte änderte jedoch nicht nur die konkrete Verletzungsform bzw. deren Verallgemeinerung, sondern auch noch weitere rechtlich relevante Punkte zu Lasten der Antragstellerin (z.B. Streichung „unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs“; Ergänzung „schuldhaften“). Selbst wenn diese Veränderungen rechtlich unbedenklich sein sollten, so der Senat, zeigten sie indes unmissverständlich, dass die Antragsgegnerin die Modifikationen der Überlassungsverpflichtungserklärung offenbar nach rechtlicher Beratung mit Bedacht und im Bewusstsein ihrer Tragweite vorgenommen habe. Insbesondere auch vor diesem Hintergrund müsse die Antragstellerin befürchten, dass die Antragsgegnerin auch materiell die geschuldete Erstreckung der Unterwerfungsverpflichtung auf kerngleiche Verstöße bewusst ausschließen habe wollen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. November 2008

    Frank Weyermann (Onlinemarktplatz.de)„Der Online-Marktplatz eBay hatte am 15.06.2008 in 31 Unterkategorien maximale Versandkosten eingeführt“ (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Versandkosten-Limits I). „Ab dem 04.11.2008 geht es mit den Preisgrenzen bei den Versandkosten weiter, abhängig von der Art der Lieferung. Betroffen sind alle Kategorien.“ berichtet Onlinemarktplatz.de (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Versandkosten-Limits II).

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