Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten haben an Kabelnetzbetreiber grundsätzlich kein Entgelt zu bezahlen, wenn sie über das Kabelnetz ihre Programminhalte verbreitenveröffentlicht am 6. Juli 2015
BGH, Urteile vom 16.06.2015, Az. KZR 83/13 und Az. KZR 3/14
§ 52b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RStV, § 52b Abs. 2 Nr. 1 RStV; § 19 Abs. 2 GWBDer BGH hat entschieden, dass für die Einspeisung von öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Radioprogrammen in Kabelnetze von den Sendeanstalten grundsätzlich kein Entgelt zu entrichten ist. Zur Pressemitteilung Nr. 96/2015 des BGH: (mehr …)