Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Frankfurt a.M.: Zur Zulässigkeit, Einzellizenzen aus Volumenlizenzen nach einem Softwaredownload zu veräußernveröffentlicht am 28. Februar 2013
OLG Frankfurt a.M., Teilurteil vom 18.12.2012, Az. 11 U 68/11 – nicht rechtskräftig
§ 124 BGB, § 19c MarkenG, § 12 Abs. 3 UWG, § 11 S. 2 UrhG, § 69c Nr. 3 S. 3 UrhGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass auch die Software, die im Rahmen einer Volumenlizenz rechtskonform online erworben wird, im Wege von Einzellizenzen weiterveräußert werden darf. Die Verbreitungshandlungen der Beklagten seien zwar ohne Zustimmung der Klägerin gemäß § 69 c Nr. 3 S. 1 UrhG erfolgt. Bei europarechtskonformer Auslegung der Regelung des § 69 c Nr. 3 S. 2 UrhG sei jedoch vorliegend von einer Erschöpfung des Verbreitungsrechts an den hier streitigen Programmkopien auszugehen, auf welche sich auch die Beklagten berufen können. Der Senat nahm insoweit von seiner im vorausgegangenen Eilverfahren vertretenen Rechtsauffassung im Hinblick auf die Auslegungsgrundsätze des EuGH im Urteil vom 03.07.2012 (GRUR 2012, 904ff., hier) Abstand. Die marken- und wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüche des Softwareherstellers wurden allerdings bestätigt. Vgl. auch unsere Hinweise hier. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)