Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG München: Einzelunternehmer darf sich im Impressum nicht als „Geschäftsführer“ bezeichnen / Irreführungveröffentlicht am 5. März 2014
OLG München, Urteil vom 14.11.2013, Az. 6 U 1888/13
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG, § 5 a Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 TMGDas OLG München hat entschieden, dass die Selbstbezeichnung eines Einzelunternehmers, der also nicht in Form einer juristischen Person firmiert (GmbH, UG), als „Geschäftsführer“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn der Vor- und Zuname des Einzelunternehmers nicht unmittelbar hinter der Phantasiebezeichnung oder dem Logo für das betreffende Einzelunternehmen steht. (mehr …)