Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Bonn: Reicht eine GmbH ihre Jahresabschlussunterlagen beim elektronischen Bundesanzeiger nicht fristgerecht ein, droht Ordnungsgeldveröffentlicht am 4. Dezember 2009
LG Bonn, Beschluss vom 16.09.2009, Az. 30 T 366/09
§ 325 HGB, §§ 335 Abs. 4, Abs. 5 Satz 1 und 4 HGB; § 155 Abs. 1 InsOIm vorliegenden Verfahren hatte eine in Insolvenz befindliche GmbH, die jegliche Geschäftstätigkeit eingestellt hatte, Jahresabschlussunterlagen für das Jahr 2006 weder innerhalb der in diesem Fall am 31.12.2007 ablaufenden Jahresfrist noch innerhalb der in diesem Fall am 06.06.2008 ablaufenden sechswöchigen Nachfrist beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht. Das Bundesamt der Justiz hatte schlussendlich ein Ordnungsgeld von 2.500 EUR gegen die GmbH verfügt. Das LG Bonn hat der hiergegen gerichteten sofortigen Beschwerde zwar auf Grund der besonderen insolvenzrechtlichen Situation zwar stattgegeben, gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass die Vorgehensweise grundsätzlich keine Bedenken fände. (mehr …)