Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: Keine Angaben nach der Pkw-EnVKV für „getuntes“ Auto erforderlichveröffentlicht am 24. September 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.08.2014, Az. 6 U 61/14
§ 1 Pkw-EnVKV, § 3 Pkw-EnVKV, § 5 Pkw-EnVKV, § 9 Pkw-EnVKVDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein durch ein Tuningunternehmen „getunter“ Pkw eines anderen Herstellers, dessen Benzinsverbrauchs- und Abgasemissionswerte auf Grund der technischen Änderungen nicht mehr zutreffen, kein neuer Pkw im Sinne der Pkw-EnVKV ist. Daher müssten, unabhängig von der Laufleistung, keine Angaben der Verbrauchs- und Emissionswerte bei Angebot dieses Fahrzeugs erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung: