Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- Darf Zalando mit einem Schauspielerdouble des Kommune1-Idols Rainer Langhans werben? / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 12. Januar 2011
Der von Jung von Matt/Pulse für das Schuhportal zalando.de gestaltete TV-Werbespot dürfte hinreichend bekannt sein, ebenfalls die in dem Spot vereinnahmte Symbolfigur der 68er-Bewegung, der Alt-Kommunarde Reiner Langhans. Mancher Leser wird sich gefragt haben, ob dies alles rechtens sei und Langhans gegebenenfalls sogar seine Einwilligung zu solcher Werbung habe geben müssen. Dass er dies offensichtlich nicht getan hat, entnehmen wir einer Mitteilung der (Münchener) Abendzeitung, welche Langhans mit den Worten zitiert „Die verdienen Geld mit meinem Bild. Dafür müssen sie zahlen.“ und wuv.de. Letztere berichtete, dass sich Langhans mit Zalando (wohl außergerichtlich) „geeinigt“ habe – und dem Vernehmen nach nunmehr selbst in dem nächsten Zalando-Spot auftauchen soll. Rechtlicher Hintergrund dürfte eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sein, welche allgemein Schadensersatz- und in besonders krassen Fällen auch Schmerzensgeldforderungen nach sich ziehen kann. Im vorliegenden Fall fühlte sich Langhans als „ranzig und verblödet“ dargestellt. Was wir davon halten? (mehr …)