Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Celle: Zur engen Auslegung der einstweiligen Verfügung, wenn Verfügungsantrag enger gefasst ist als die Abmahnung / Der „Jojo-Antrag“veröffentlicht am 16. August 2011
OLG Celle, Beschluss vom 16.06.2011, Az. 13 W 56/11
§§ 793, 567 Abs. 1 Nr. 2 ZPODas OLG Celle hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung hinsichtlich der Verwirkung eines Ordnungsgeldes eng auszulegen ist, wenn der Antragsteller in seiner außergerichtlichen Abmahnung weitestmögliche Unterlassung hinsichtlich eines Wettbewerbsverstoßes fordert, den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung dann aber auf den Vertrieb ganz konkreter Produkte begrenzt und später bei einem Verstoß gegen die einstweilige Verfügung hinsichtlich des Ordnungsgeldes erneute auf eine weitestmögliche Unterlassung pocht (in unserem Kanzleijargon ein sog. „Jojo“-Antrag). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)