Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Modifikationen einer Open Source-Software dürfen so lange unter dem ursprünglichen Namen der Software vertrieben werden, wie sie ihr „ähnlich“ bleibtveröffentlicht am 21. September 2012
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2012, Az. I-20 U 176/11
Art. 9 Abs. 1 b) GMVDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass der ursprüngliche Name einer Open Source Software, die unter der sog. GPL-Lizenz (Version 2) steht (hier: Enigma) auch für bestimmungsgemäß veränderte Versionen der Software verwendet werden darf, wenn die modifizierte Software im Wesentlichen der ursprünglichen Open Source Software entspricht. Wird der Quellcode der ursprünglichen Software allerdings so weit verändert, dass er eine völlig andere Software erhält (dies ist eine Frage des Einzefalls), so erlischt dieses Bezeichnungsrecht. Weiterhin hat der Senat darauf hingewiesen, dass unter der GPL-Lizenz (Version 2) in den Verkehr gebrachte Open Source Software auch mit Hardware vertrieben werden darf, selbst wenn die Hardware nur entgeltlich vertrieben (verkauft) wird. Zum Volltext der Entscheidung:
- Studie: Amazon erstmals vor eBay / „Bekleidung“ beliebteste Produktkategorieveröffentlicht am 13. Mai 2009
Die aktuelle Studie Online Shopping Survey (OSS) 2009 des Marktforschungsunternehmens ENIGMA GfK kommt zu dem Schluss, dass sich Amazon mit hochgerechnet 16,7 Mio. Internet-Käufern an die Spitze der Webseiten mit den meisten Online-Käufern gesetzt hat noch vor eBay mit 16,3 Mio. Internet-Käufern. Damit habe das Unternehmen den Internet-Marktplatz Ebay auf Platz zwei im Ranking verdrängt. Der neue Spitzenreiter Amazon habe sich im Vergleich zum Vorjahr vor allem bei der Beurteilung von Angebotsvielfalt und Versandkosten verbessern können. Die Konkurrenz schläft allerdings auch nicht. (mehr …)