Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamburg: Wenn die einstweilige Verfügung als Vollstreckungstitel nachträglich entfällt und ein zuvor festgesetztes Ordnungsgeld bestehen bleibtveröffentlicht am 21. August 2011
OLG Hamburg, Beschluss vom 20.04.2011, Az. 3 W 30/11
§§ 91a; 775 Abs. 1 Nr. 1; 776; 890 ZPODas OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Ordnungsmittelbeschluss auch dann wirksam bleiben kann, wenn der Vollstreckungstitel nachträglich wegfällt, also nicht gemäß § 890 ZPO das rechtliche Schicksal des nicht rechtskräftigen Ordnungsmittelbeschlusses teilen muss. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)