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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. Juli 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 14.03.2014, Az. 6 U 109/13
    § 91 a UrhG, § 97 UrhG; § 138 Abs. 3 ZPO, § 288 Abs. 1 ZPO

    Das OLG Köln hat erneut zu der Frage entschieden, wann eine Haftung unter Familienmitgliedern wegen illegalen Filesharings in Betracht kommt (Volltext s. unten). Obwohl sowohl der Vater als auch die Söhne die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzungen bestritten hatten, hielt der Senat eine Haftung des Vaters für rechtmäßig. Dabei machte er seine Entscheidung an dem Umstand fest, dass in Familienkreisen „mit einer die Aussage verfälschenden Entlastungstendenz gerechnet werden [müsse], die nicht allein seine eigene Person, sondern auch die übrigen Familienangehörigen betreffe“. Zitat: (mehr …)

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