Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- VGH Baden-Württemberg: Bezugsmonopol der juris GmbH für Entscheidungen des BVerfG ist rechtswidrigveröffentlicht am 31. Mai 2013
VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.05.2013, Az. 10 S 281/12
Art. 3 Abs. 1 GG, § 3 Abs. 1 Satz 1 IWG, § 5 Abs. 1 UrhGDer VGH Baden-Württemberg hat entschieden, dass die LexXpress GmbH als Betreiberin einer juristischen Datenbank Anspruch darauf hat, zu denselben Bedingungen und in derselben Form wie die juris GmbH mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts beliefert zu werden. Ferner hat der Senat darauf hingewiesen, dass die vom Bundesverfassungsgericht erstellten Leitsätze einschließlich der Titelzeile, Schlagworte und Normenkette noch als „amtlich verfasste Leitzsätze gemäß § 5 Abs. 1 UrhG“ gelten und damit urheberrechtsfrei sind. Es greife auch insoweit die „Gemeinfreiheit als gleiche Freiheit zur Nutzung immaterieller Ressourcen“. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BPatG: Ablehnung einer Markenanmeldung ist genau zu begründen, wenn Markenamt (DPMA) in ähnlichen Fällen früher positiv entschieden hat – SUPERgirlveröffentlicht am 5. Juli 2009
BPatG, Urteil vom 10.06.2009, Az. 29 W (pat) 73/08
§ 8 Abs. 2 Nr. 3 MarkenGDas BPatG hat in Bezug auf die vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) zurückgewiesene Anmeldung der Wortmarke „SUPERgirl“ darauf hingewiesen, dass das DPMA zwar nicht gehalten ist, sich an seinen Vorentscheidungen festhalten zu lassen, jedoch bei erfolgter Eintragung ähnlicher oder sogar identischer Marken das DPMA eine für den Anmelder nachvollziehbare Begründung liefern muss, warum die Eintragung der Marke abgelehnt wird. Gleichzeitig bestehe auf Seiten des Antragstellers eine Hinweispflicht, die in der Konkretisierung seiner Bedenken bestehen, was näher ausgeführt wurde. Gleiches hatte das BPatG bereits in seiner Entscheidung „Schwabenpost“ (Link: BPatG, Beschluss vom 01.04.2009, Az.: 29 W (pat) 13/06) deutlich gemacht. Im vorliegenden Fall sollte die Wortmarke SUPERgirl u.a. für Druckerzeugnisse, Zeitschrifen sowie Werbung eingetragen werden.
(mehr …) - BPatG: Ablehnung einer Markenanmeldung ist genau zu begründen, wenn Markenamt (DPMA) in ähnlichen Fällen früher positiv entschieden hat – Schwabenpostveröffentlicht am 12. Mai 2009
BPatG, Beschluss vom 01.04.2009, Az. 29 W (pat) 13/06
§ 61 Abs. 1 S. 1 MarkenGDas Bundespatentgericht hat entschieden, dass das Deutsche Patent- und Markenamt bei der Bewilligung von Markenanmeldungen das eigene Entscheidungsverhalten in ähnlich und gleich gelagerten früheren Fällen berücksichtigen müsse und dabei besonderes Augenmerk auf die Frage richten müsse, ob im gleichen Sinne zu entscheiden ist oder nicht, auch wenn insoweit keine rechtliche Bindung an Vorentscheidungen bestehe. Es existiere dabei nicht nur die Verpflichtung zur Einbeziehung von Vorentscheidungen in die Entscheidungsfindung als solche, sondern diese Überlegungen müssten für den Adressaten auch erkennbar sein, was nur durch entsprechende Ausführungen in der die Anmeldung zurückweisenden Entscheidung erfolgen könne. Streitgegenständlich war die Wortmarke „Schwabenpost“, die u.a. für die Klasse 39, dort „Transportwesen, Nachrichtenüberbringung, Zustellung (Auslieferung) von Druckereierzeugnissen, Briefen und Paketen“ eingetragen werden sollte. (mehr …)