IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 13. November 2012

    LG Düsseldorf, Urteil vom 22.02.2012, Az. 12 O 9/11
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 1 UWG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Augenarzt, der Patienten dazu bewegt, Korrektionsbrillen im eigenen Augenoptikergeschäft zu erwerben, indem er ansonsten die Herausgabe der ermittelten Werte verweigert, wettbewerbswidrig handelt. Er setze damit den Verbraucher (Patienten) unter Druck und mindere seine Entscheidungsfreiheit. Dies geschehe in einer Weise, dass der Patient keine autonome Entscheidung mehr treffen könne, denn zur Wahl eines anderen Optikers müsste er die Refraktionsbestimmung seiner Augen von einem anderen Arzt erneut durchführen lassen, um eine korrekte Brillenverordnung zu erhalten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 31. August 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Stuttgart, Urteil vom 17.04.2008, Az. 2 U 82/07
    §§ 3, 4, 5 UWG; § 543 ZPO

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die in einer Zeitung erschienene Werbung für Elektrogroßgeräte „ohne 19 % Mehrwertsteuer“, die nur für den Erscheinungstag der Werbung galt, wettbewerbswidrig ist. Ausschlag gebend für diese Bewertung war in diesem Fall nicht die Werbung mit einer Mehrwertsteuererstattung (die dem Werbenden rechtlich nicht möglich ist), sondern der für Großinvestitionen in Elektrogroßgeräte viel zu kurze Entscheidungszeitraum, der für einen Vergleich von Preisen und technischen Details erforderlich sei. Ein Zeitraum von wenigen Abendstunden, wie er berufstätigen Verbrauchern in der Regel nur zur Verfügung stehe, reiche bei Elektrogroßgeräten regelmäßig nicht aus. Inwieweit das Urteil auch für Onlineangebote gelten könnte, die der im Internet generell erhöhten Preistransparenz unterliegen, blieb offen. Zumindest bei hochpreisigeren Artikeln wird man dem Verbraucher jedoch auch im Onlinehandel eine gewisse Zeit zur Prüfung seiner Entscheidung zubilligen müssen, so dass im Ergebnis gleiche Maßstäbe anzusetzen sein dürften.

  • veröffentlicht am 27. Juni 2008

    OLG Stuttgart, Urteil vom 17.04.2008, 2 U 82/07
    §§ 3, 4 Nr. 1, 5 Abs. 4 UWG, § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die in einer Zeitung u.a. für Elektrogroßgeräte erschienene Werbung “ohne 19 % Mehrwertsteuer”, die nur für einen einzigen und mit dem Erscheinen der Werbung gleichen Tag galt, wettbewerbswidrig ist. Ausschlaggebend war in diesem Fall nicht die Werbung mit einer Mehrwertsteuererstattung (die dem Werbenden rechtlich nicht möglich ist), sondern der für Großinvestitionen in Elektrogroßgeräte viel zu kurze Entscheidungszeitraum, der für einen Vergleich von Preisen und technischen Details erforderlich sei. Ein Zeitraum von wenigen Abendstunden, wie er Berufstätigen nur zur Verfügung stand, reiche bei Elektrogroßgeräten regelmäßig nicht aus. Inwieweit das Urteil auch für Onlineangebote gilt, die der im Internet generell erhöhten Preistransparenz (auf Grund besserer Möglichkeiten zur Recherche) unterliegen, ist fraglich. Zumindest bei “Großinvestitionen” wird man dem Verbraucher auch im Onlinehandel ein “Sackenlassen” seiner Kaufintention zubilligen müssen, so dass im Ergebnis gleiche Maßstäbe anzusetzen sein dürften.
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