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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. September 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardteBay weist Onlinehändler in einer Mitteilung vom 07.09.2010 darauf hin, dass es entgegen einer früheren Ankündigung aus technischen Gründen nicht möglich ist, die Widerrufs-und Rückgabebelehrung in die sog. EoA-E-Mail zum Angebotsende zu integrieren. eBay arbeitet nach eigenen Angaben derzeit daran, „bis voraussichtlich Mitte Oktober eine neue E-Mail für die Zusendung der Widerrufs- oder Rückgabebelehrung eines Verkäufers zu erstellen, die automatisch nach Transaktionsende dem Käufer zugesendet werden wird.“ Onlinehändler sollten dies berücksichtigen, soweit sie eine 14-tägige Widerrufsfrist in Anspruch nehmen, da der Kunde unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform eine Widerrufsbelehrung mitgeteilt bekommen muss, anderenfalls die Frist einen Monat beträgt.

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