IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 10. Februar 2010

    Laut einer Studie von eResult aus dem Oktober 2009 zur Frage, wie Onlinehändler den häufigen Streit mit dem Verbraucher um die Rücksendekosten vermeiden können, kamen das Institut zu überraschenden Antworten, u.a.: „Wird in einem Online-Shop die Variante angeboten, dass nur bei Rücksendung Versandkosten in Rechnung gestellt werden, dann würden gut 40% ganz sicher auf Auswahlbestellungen verzichten und immerhin noch ca. 30% zumindest vielleicht. Also insgesamt wären mehr als 70% zumindest eventuell bereit, auf Auswahlbestellungen zu verzichten.“ Weitere Auszüge zur Studie finden Sie bei eResult (JavaScript-Link: Studie). Auf die Studie hingewiesen hatte der Shopbetreiber-blog.

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