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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 1. November 2013

    BGH, Beschluss vom 03.09.2013, Az. X ZR 130/12
    § 139 Abs. 2 PatG

    Der BGH hat entschieden, dass zur Schätzung der Höhe des Verletzergewinns im Fall einer Patentverletzung herauszufinden ist, welcher Anteil des Gewinns durch die Benutzung der erfindungsgemäßen Lehre vermittelt wurde. Dabei spiele unter anderem die Erkennbarkeit der damit verbundenen Vorteile für den Abnehmer eine Rolle sowie die werbliche Herausstellung dieser Vorteile. Zum Volltext der Entscheidung:

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