Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Köln: Irreführende Werbung für Buch-Bildband mit „wieder erhältlich“, wenn Neuauflage nicht mit Original übereinstimmtveröffentlicht am 26. September 2011
OLG Köln, Urteil vom 11.06.2010, Az. 6 U 23/10
§ 5 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Bewerbung eines Buch(bild)bandes u.a. mit der Wendung „wieder erhältlich“ irreführend ist, wenn die Neuauflage sich wesentlich vom früheren Original unterscheidet. Vorliegend wurde ein Bildband neuaufgelegt, dessen Originalauflage mehrere Rekorde gebrochen hatte, z.B. hinsichtlich des Gewichtes und des Preises. In der von der Antragsgegnerin beworbenen Neuauflage waren allerdings insgesamt 74 Bilder durch andere ersetzt worden. Die Bewerbung mit u.a. „wieder erhältlich“, „neue Ausgabe“ oder „ist wieder da“ sei jedoch geeignet, die Fehlvorstellung beim Publikum hervorzurufen, dass es sich um eine inhaltlich identische Ausgabe (nur in verkleinerter Form) handele. Dadurch werde eine Kaufentscheidung in erheblicher Weise beeinflusst, so dass die Werbung zu untersagen war. Zum Volltext der Entscheidung: