Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Höhere Prüfpflichten für eBay auf Rechtsverletzungen bei eigener Schaltung von Werbeanzeigenveröffentlicht am 22. November 2013
BGH, Urteil vom 16.05.2013, Az. I ZR 216/11
§ 830 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 BGB; § 7 Abs. 2 S. 1 TMG; § 2 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 UrhG; § 137 Abs. 3 S. 1 ZPO, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPODer BGH hat entschieden, dass die Betreiberin der Internet-Handelsplattform eBay selbst auf Unterlassung von Schutzrechtsverletzungen haftet, wenn sie Adwords-Anzeigen auf schutzrechtsverletzende Produkte schaltet. Mit dieser Verhaltensweise verlasse eBay die Stellung als neutrale Vermittlerin von Angeboten und verliere das Haftungsprivileg von Diensteanbietern. Daher sei es dann zumutbar, dass erhöhte Kontrollpflichten einzuhalten seien und eBay müsse die über die Links in den Anzeigen erreichbaren Angebote auf problemlos und zweifelsfrei erkennbare Schutzrechtsverletzungen überprüfen. Zum Volltext der Entscheidung: