IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. Juni 2014

    LG Landshut, Urteil vom 28.05.2014, Az. 42 O 634/14
    § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB

    Das LG Landshut hat entschieden, dass bei einer irrtümlichen Einstellung eines Angebots bei eBay dieses trotz vorhandender Gebote zurückgezogen werden kann. (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Mai 2013

    AG Bremen, Urteil vom 05.12.2012, Az. 23 C 0317/12
    § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB, § 283 BGB

    Das AG Bremen hat entschieden, dass ein Verkäufer, der bei einer eBay-Auktion zum Startpreis von 1,00 EUR versehentlich kein Mindestgebot festlegt, nicht zur Anfechtung wegen Erklärungsirrtums berechtigt ist. Das Bemerken des fehlenden Mindestgebots kurz nach Start der Auktion sei kein Irrtum im Sinne des § 119 BGB, da kein Vertippen o.ä. vorliege. Eine Anfechtung käme nur dann in Betracht, wenn versehentlich ein Sofort-Kaufen-Preis von 1,00 EUR eingegeben worden wäre, da in dem diesem Fall für den Bieter regelmäßig erkennbar sei, dass ein Irrtum vorliegen müsse, weil keine Aussicht darauf bestehe, dass der Verkaufspreis durch die weitere Auktionsdauer hochgetrieben werde. Vorliegend sei deshalb ein Vertrag zum Preis von 1,00 EUR (=Höchstgebot bei Auktionsabbruch) zustande gekommen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Juni 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG München, Urteil vom 04.11.2009, Az. 163 C 6277/09
    §§ 651f, 242 BGB

    Das AG München hat entschieden, dass die Buchung einer Reise 70% unter dem eigentlich vorgesehen Preis vom Reiseveranstalter nach erfolgter Anfechtung nicht durchgeführt werden muss, wenn es sich bei der fehlerhaften Preisangabe für den Kunden erkennbar um eine Softwarefehler handelte. Dann die Erfüllung des Vertrags zu dem niedrigen Preis zu verlangen, sei nach Ansicht des Gerichts rechtsmissbräuchlich. Dies sei auch dann der Fall, wenn der Kunde mehrfach telefonisch beim Anbieter nachgefragt habe, ob der angegebene (niedrige) Preis tatsächlich der richtige sei. Bei der Telefon-Hotline habe schließlich auch nur der fehlerhaft berechnete Preis vorgelegen. Der ausgewiesene Preis habe jedoch so offensichtlich im Missverhältnis zur angebotenen Leistung gestanden, dass dem Kunden dies durch andere Quellen habe auffallen müssen.

  • veröffentlicht am 20. Dezember 2010

    LG Köln, Urteil vom 30.11.2010, Az. 18 O 150/10
    § 433 Abs. 1 S. 1 BGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Käufer, der bei eBay einen neuen 6-Personen-Whirlpool zum Sofort-Kauf-Preis von 1,00 EUR erwirbt, bei Anfechtung des Verkäufers keinen Anspruch auf Erfüllung dieses Kaufvertrags hat. Der Verkäufer gab an, dass die Einstellung unter der Rubrik „Sofort-Kaufen“ auf einem Mitarbeiterversehen beruhte. Das Gericht folgte dieser Darstellung. Bei verständiger Würdigung des Sachverhaltes sei ohne weiteres anzunehmen, dass der Beklagte einen neuen Whirlpool, welcher unstreitig eine Wert von 8.000,00 EUR habe, nicht über die Option „Sofort-Kaufen“ für einen Betrag von 1,00 angeboten haben würde. Durch die „Sofort-Kaufen“ Option erhalte der Verkäufer die Möglichkeit, ein Artikel sogleich zu verkaufen, ohne das Ergebnis einer Versteigerung abwarten zu müssen. Diese Wahl der Option mache daher für ihn nur dann Sinn, wenn er einen Verkaufpreis wähle, der letztlich demjenigen Betrag entspricht, den er für angemessen ansehe und für den er bereit sei, den angebotenen Artikel auf jeden Fall zu verkaufen. Auf das Urteil hingewiesen hat der Kollege Andreas Gerstel.

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Februar 2009

    BGH, Urteil vom 26.01.2005, Az. VIII ZR 79/04
    § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt., § 119 Abs. 1, 2. Alt. BGB

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Online-Verkäufer, dem bei der Preisauszeichnung im Onlineshop ein Fehler unterläuft, zur Anfechtung des Vertrages mit dem Käufer berechtigt ist. Der Verkäufer hatte ein Notebook statt zum Verkaufspreis von 2.650,00 EUR versehentlich zu einem Preis von 245,00 EUR angeboten. Diese Differenz ergab sich durch einen Fehler der verwendeten Software. Ein Verbraucher gab über den Onlineshop eine Bestellung für das Notebook zum Preis von 245,00 EUR auf und erhielt sowohl eine automatische E-Mailbestätigung des Kaufs als auch einige Tage später das Gerät. 10 Tage nach der Bestellung focht der Verkäufer den Kaufvertrag an, da ihm ein Irrtum bei der Preisauszeichnung unterlaufen sei, und verlangte Herausgabe des Notebooks gegen Erstattung des Kaufpreises. Der BGH gab dem Verkäufer recht und erklärte den Vertrag als durch eine Anfechtung vernichtet. Dabei sahen die Richter „die Verfälschung des ursprünglich richtig Erklärten auf dem Weg zum Empfänger durch eine unerkannt fehlerhafte Software als Irrtum in der Erklärungshandlung“ an.

    Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Post (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Kontakt).

    Dr. Damm & Partner
    Rechtsanwälte
    Saalestr. 8
    24539 Neumünster

  • veröffentlicht am 21. Januar 2009

    OLG Köln, Urteil vom 08.12.2006, Az. 19 U 109/06
    §§ 280 Abs. 1, 281 Abs. 1, 288, 433 Abs. 1 BGB

    Das OLG Köln hat darauf hingewiesen, dass ein Onlinehändler auch dann die in einer eBay-Auktion angebotene Ware auszuliefern hat, wenn der Kaufpreis erheblich hinter seinen Erwartungen zurückgeblieben ist. Im vorliegenden Fall war eine eBay-Auktion zu einem Rübenroder, der einen Marktwert von 60.000,00 EUR hatte, bei einem Schlussangebot von 51,00 EUR ausgelaufen. Eine Sittenwidrigkeit des Vertrages lehnten das Oberlandesgericht wie das zuvor befasste Landgericht Köln ab.
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. Januar 2009

    OLG Oldenburg, Urteil vom 30.10.2003, Az. 8 U 136/03
    §§ 119, 121, 156 BGB

    Erwirbt ein Verbraucher bei eBay eine Ware zu einem Kaufpreis, der zehn Prozent des Warenwertes beträgt, so kann der Onlinehändler laut OLG Oldenburg diesen Vertrag anfechten, wenn der Kaufpreis auf einen Tippfehler zurückzuführen ist und die Parteien während der laufenden eBay-Auktion mehrfach ohne Erfolg mit erheblich voneinander abweichenden Preisvorstellungen verhandelt haben. Zunächst hatte der Onlinehändler die Ware für 1.500,00 EUR angeboten, der Käufer hatte 150,00 EUR vorgeschlagen. In der Folge hatte der Onlinehändler einen Mindestpreis von 1.000,00 EUR fordern wollen; es war jedoch nur ein Preis von 100,00 EUR angegeben worden.
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Oktober 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Bremen, Urteil vom 25.05.2007, Az. 9 C 0142/07
    §§
    119 Abs. 1 Alt. 2, 121, 143, 433 BGB

    Das AG Bremen hat entschieden, dass ein Onlinehändler bei eBay, der an Stelle einer Startpreis-Auktion ein Sofortkauf-Angebot zum Preis von 1,00 EUR generiert, den mit einem Käufer zu Stande gekommenen Kaufvertrag anfechten kann. Das Gericht glaubte dem Beklagten, dass er eine Auktion über wertvolle Fußballkarten nur versehentlich zu einem Sofort-Kaufen-Preis von 1,00 EUR erstellt hatte, da der tatsächliche Wert weitaus höher lag. Direkt nachdem der Kauf über 1,00 EUR abgeschlossen wurde, schickte der Verkäufer eine E-Mail an den Käufer, in der mitteilte: „Hier handelt es sich um einen Fehler, dieses sollte eine [Startpreis-] Auktion sein.“ Dies genügte dem Gericht als Anfechtungserklärung, in der das Wort „Anfechtung“ nicht unbedingt auftauchen müsse. Aus der Erklärung müsse nur hervorgehen, dass eine falsche Erklärung auf Grund eines Irrtums abgegeben wurde und der Vertrag nicht bestehen bleiben soll. Damit sei der geschlossene Vertrag als von Anfang an nichtig anzusehen und der Käufer habe keinen Anspruch auf Übereignung der Kaufsache.

    (mehr …)

I