Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Stuttgart: Reduzierung der Gerichtskosten auch bei „eingeschränktem Anerkenntnis“veröffentlicht am 17. Februar 2009
OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.02.2009, Az. 8 W 34/09
§ 307 ZPO; GKG/KV Nr. 1211 Ziff. 2Das OLG Stuttgart hat in einer Kostensache darauf hingewiesen, dass die Gerichtsgebühr bei einem Anerkenntnisurteil grundsätzlich auf eine 1,0-fache Gebühr ermäßigt wird, auch wenn der Beklagte sich gegen die Kostenlast verwahrt und somit eine Begründung der Kostenentscheidung notwendig wird. Damit befindet das Gericht sich im Einklang mit der Auffassung eines Großteils der anderen Oberlandesgerichte. Auch wenn durch die Begründung der Kostenentscheidung ein Arbeitsaufwand des Gerichts entsteht, der über dem eines regulären Anerkenntnisurteils liegt, sei der Gesetzeswortlaut und die Entstehungsgeschichte des Nr. 1211 Ziff. 2 KV GVG insoweit eindeutig, dass die Kostenermäßigung für alle Anerkenntnisurteile gelten solle.
- BGH: 0,8-fache Geschäftsgebühr für Schutzschrift?veröffentlicht am 21. November 2008
BGH, Beschluss vom 13.03.2008, Az. I ZB 20/07
§ 2 Abs. 2 Satz 1 RVG, Anlage 1 Nr. 3100 VV RVG
Der BGH hat entschieden, dass für die Hinterlegung einer Schutzschrift auch dann eine 1,3-fache Geschäftsgebühr gefordert oder festgesetzt werden kann, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgezogen wird. Gefordert wurde die Festsetzung einer 0,8-fachen Gebühr. Der Bundesgerichtshof führte hierzu aus, dass die Voraussetzungen für eine Ermäßigung der 1,3-fachen Verfahrensgebühr der Nr. 3100 RVG VV im Streitfall nicht vorgelegen hätten. Die Schutzschrift der Antragsgegnerin enthalte bereits Sachvortrag i.S. der Nr. 3101 RVG VV. Davon sei auszugehen, wenn die Schutzschrift Tatsachen- oder Rechtsausführungen zur Sache und nicht nur Verfahrensanträge enthalte. Eine Gebührenermäßigung nach Nr. 3100 RVG VV scheide in diesem Fall aus. Der BGH hat damit zugleich über die in der Kostenbeschwerde BGH I ZB 16/08 noch anhängige Frage entschieden, ob die Kosten im vorgegebenen Falle einer Schutzschrift nach Nr. 3100 oder nach Nr. 3101 RVG VV abzurechnen sind.
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