Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BPatG: Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis einer Marke kann nach Vergabe des Anmeldetages nicht mehr erweitert werdenveröffentlicht am 30. Mai 2010
BPatG, Beschluss vom 27.04.2010, Az. 33 W (pat) 26/10
§§ 32 Abs. 1; 2 Nr. 3; 39 Abs. 1; 48 Abs. 1 MarkenGDas BPatG hat darauf hingewiesen, dass es einem im Markenrecht geltenden Grundsatz entspricht, dass das angemeldete bzw. eingetragene Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nach Vergabe eines Anmeldetags grundsätzlich nicht erweiternd verändert werden kann. (mehr …)