Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BPatG: „Ethikbank“ kann nicht als Wortmarke angemeldet werdenveröffentlicht am 13. August 2012
BPatG, Beschluss vom 10.07.2012, Az. 33 W (pat) 528/11
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG, § 37 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass der Begriff „Ethikbank“ nicht als Wortmarke für Finanzdienstleistungen angemeldet werden kann. Es handele sich um eine rein beschreibende (Fantasie-)Angabe für eine Bank, die nach ethischen Grundsätzen handele, so dass dem Begriff kein Hinweis auf das dahinter stehende Unternehmen entnommen werden könne. Ebenso wie den Begriffen „Ökobank“ und „Nationalbank“ mangele es an Unterscheidungskraft. Zum Volltext der Entscheidung: