Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- EuGH: Safe-Harbor-Abkommen zwischen USA und EU ist ungültig / Datenschutzveröffentlicht am 6. Oktober 2015
EuGH, Urteil vom 06.10.2015, Az. C-362/14
EU-RL 95/46/EG; Entscheidung 2000/520/EG der Kommission vom 26.07.2000 gemäß EU-RL 95/46/EGDer EuGH hat entschieden, dass die Vereinigten Staaten von Amerika kein angemessenes Schutzniveau für übermittelte personenbezogene Daten gewährleisten. Eine anders lautende Entscheidung der EU-Kommission wurde für ungültig erklärt. Die Entscheidung dürfte erhebliche Auswirkungen auf das datenschutzrechtliche Verhalten von Google, Facebook & Co. haben. Zur Pressemitteilung Nr. 117/15: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Zu den Ansprüchen des Markeninhabers bei Einfuhr oder Vertrieb von Parfüms ohne Zustimmungveröffentlicht am 19. Juni 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.02.2012, Az. 6 U 10/11
§ 539 Abs. 2 ZPO; Art. 9 EGV 207/2009, Art. 13 EGV 207/2009, Art. 102 EGV 207/2009; § 14 MarkenGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Markeninhaber bei Einfuhr oder Vertrieb von Parfüms ohne seine Zustimmung Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz hat. Dies gelte insbesondere dann, wenn die streitgegenständliche Ware nicht von dem Markeninhaber oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums erstmals in den Verkehr gebracht worden sei, wenn auf Flakon oder Verpackung angebrachte Herstellercodes unkenntlich gemacht worden seien oder wenn es sich um „Tester“ mit entsprechendem Hinweis gehandelt habe. Zum Volltext der Entscheidung:
- Studie: Warum Bulgaren in deutschen Onlineshops nicht bedient werden und Malteser dort nicht kaufenveröffentlicht am 17. November 2009
Eine aktuelle Studie der Europäischen Union (Report on cross-border e-commerce in the EU, SEC(2009) 283 final, 5 March 2009) hat den Fragenkomplex untersucht, wie der Verbraucherkauf innerhalb der europäischen Union vereinfacht werden kann. Zu den Gründen des Warums erklärt die Studie: „Für Händler in Europa seien vor allem die fragmentierten Verbraucherschutz-Regularien der Mitgliedsstaaten, sowie Umsatzsteuern, Recycling-Gebühren und Abgaben“ ein Grund, ausländische Verbraucher nicht zu beliefern. Das Geschäftsumfeld sei einfach „komplex, kostenaufwändig und unvorhersehbar“. Verbraucher sähen sich dagegen der ausdrücklichen Ablehnung von Onlinehändlern ausgesetzt, sie zu beliefern und sie wären sich auch unsicher, was zu tun sei, wenn es Probleme mit dem Auslandskauf gäbe. Besonders hart traf es Käufer mit Kaufabsichten im Ausland aus Rumänien, Bulgarien, Litauen, Belgien und Malta (JavaScript-Link: Memo). Was wir davon halten? Fragen Sie mal die Schweizer zu Ihren Kauferfahrungen im europäischen Ausland.