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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

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  • veröffentlicht am 23. August 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 28.07.2009, Az. 15 U 37/09
    §§ 823, 1004 BGB

    Das OLG Köln hat einem Verlag untersagt, die Moderatorin Eva Hermann in der Weise zu zitieren, wonach sie den Nationalsozialismus in Teilen gutgeheißen habe, nämlich in Bezug auf die Wertschätzung der Mutter. Außerdem müsse der Verlag eine Geldentschädigung von 25.000,00 EUR zahlen und in einer weiteren Veröffentlichung richtig stellen, dass Frau Herman die Äußerung so nicht getätigt habe. Eva Hermann hatte im Rahmen einer Pressekonferenz am 06.09.2007 in Berlin ihr Buch „Das Prinzip Arche Noah – warum wir die Familie retten müssen“ vorgestellt und zu Fragen anwesender Journalisten geantwortet. In der …-Zeitung des Verlags wurde daraufhin Eva Hermann wiedergegeben mit den Worten: „Da sei vieles sehr schlecht gewesen, zum Beispiel Adolf Hitler, aber einiges eben auch sehr gut. Zum Beispiel die Wertschätzung der Mutter.“ Der Kölner Senat stellte klar, dass Eva Hermann diese Worte nie geäußert habe und es sich vielmehr um eine Interpretation ihrer Aussage handele, worauf aber nicht hingewiesen worden sei.

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