Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: Zur zulässigen Nutzung einer fremden Marke als Museumsname / „Fabergé-Museum“veröffentlicht am 23. März 2010
OLG Frankfurt, Urteil vom 14.01.2010, Az. 6 U 114/09
§§ Art 12 EGV 40/94, § 23 MarkenGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die fremde Marke „Fabergé“ zulässigerweise für die Bezeichnung eines Museums („Fabergé-Museum“) verwendet werden darf. Zwar liege in der Verwendung der Marke eine kennzeichenmäßige Benutzung im Sinne des Gesetzes, die jedoch als lautere Angabe über die Merkmale der so bezeichneten Leistung markenrechtlich zulässig sei. Zugleich wies das Oberlandesgericht darauf hin, dass es sich immer um eine Rechtsfrage handele, deren Beantwortung von den Umständen des Einzelfalls abhänge. (mehr …)