Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Berlin: UBER darf Smartphone-App UBER weiterhin nicht einsetzen, um Mietwagenfahrern Fahraufträge zu vermitteln / Hauptsacheverfahrenveröffentlicht am 17. Februar 2015
LG Berlin, Urteil vom 09.02.2015, Az. 101 O 125/14
§ 12 Abs. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 49 Abs. 4 S.2 – 4 PBefGDas LG Berlin hat – nach dem Verfügungsverfahren (hier) – auch im Hauptsacheverfahren den Betreibern der Smartphone-App UBER B.V. untersagt, in Berlin die Smartphoneapplikation UBER APP für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer für die Vermittlung von Fahraufträgen einzusetzen. Außerdem wurde es UBER untersagt, Mietwagenunternehmer durch den Versand von E-Mails, SMS oder durch Telefonate dazu zu veranlassen, sich im Stadtgebiet Berlin außerhalb ihres Betriebssitzes bereitzuhalten, ohne dass konkrete Vermittlungsaufträge von Fahrgastkunden vorliegen. Aus der Pressemitteilung 8/2015 des LG Berlin: (mehr …)