IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 29. August 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 22.12.2010, Az. 5 U 36/09
    § 1004 Abs. 1 BGB, Art. 8 Abs. 3 EGRL 29/2001, § 16 UrhG, § 19a UrhG, § 97 UrhG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass einem Access Provider nicht zugemutet werden kann, den öffentlichen Zugang zu urheberrechtswidrigen Inhalten mittels bestimmter Filtertechniken (hier: DNS-Sperre) zu verhindern. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. August 2014

    OLG Köln, Urteil vom 18.07.2014, Az. 6 U 192/11
    § 97 UrhG, § 1004 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass Access Provider – auch soweit eine Störerhaftung grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann – nicht zur Sperrung von urheberrechtswidrigen Inhalten im Ausland (hier: The Piratebay) verpflichtet sind und die einschlägigen Mechanismen wie DNS-, URL- und/oder IP-Filter für unzulässig erklärt. Der Senat hat die Revision ausdrücklich zugelassen, da das OLG Hamburg eine abweichende Rechtsansicht vertritt (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Juli 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Bonn, Urteil vom 10.01.2014, Az. 15 O 189/13
    § 280 Abs. 1 BGB, § 675 Abs. 1 BGB, § 611 BGB

    Das LG Bonn hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt verpflichtet ist, seinen Spam-Ordner auf eingehende Mandats-E-Mails zu überprüfen. Im vorliegenden Fall hatte der Rechtsanwalt eine E-Mail der Gegenseite mit einem Vergleichsvorschlag nicht rechtzeitig an seine Mandantin weitergeleitet. Für den entstandenen Schaden wurde er bzw. die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung erfolgreich in Regress genommen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Juli 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 12.07.2012, Az. I ZR 18/11
    § 97 Abs. 1 UrhG, § 16 UrhG, § 19a UrhG, § 94 Abs. 1 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass der Filesharing-Hoster Rapidshare dann für Urheberrechtsverletzungen unter Nutzung seiner Dienste als Störer haftet, wenn er nach Kenntnis über die Rechtsverletzung kein effektives Prüf- und Filtersystem installiert, um weitere derartige Rechtsverstöße zu verhindern. Nach Auffassung des Senats muss ein Filesharing-Hoster auch sog. Linklisten auf seinen Servern im Einzelfall notfalls manuell auf weitere illegal eingestellte Dateien durchsuchen, falls ein Rechteinhaber ihn zuvor auf eine urheberrechtsverletzende Datei hingewiesen hat. Das OLG Düsseldorf wird nun, da das Verfahren dorthin vom Senat zurückverwiesen worden ist, zu prüfen haben, ob und inwieweit der Rechercheaufwand und die Filterpflicht solcher illegaler Dateien unzumutbar für das Rapidshare-Geschäftsmodell sind. Für den heutigen Tag ist eine Pressemitteilung des BGH angekündigt.

  • veröffentlicht am 16. Februar 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 16.02.2012, Az. C-360/10

    Der EuGH hat entschieden, dass der Betreiber eines sozialen Netzwerks (wie Facebook) nicht verpflichet ist, präventiv, allein auf eigene Kosten und zeitlich unbegrenzt ein Filter-System zur Vorbeugung von Urheberrechtsverstößen einzurichten, das unterschiedslos auf alle Nutzer des Netzwerks anwendbar ist. Die Belgische Vereniging van Auteurs, Componisten en Uitgevers (SABAM) hatte gegen den niederländischen Betreiber Netlog NV geklagt.  Eine solche Pflicht würde, so der EuGH, „sowohl gegen das Verbot verstoßen, einem solchen Anbieter eine allgemeine Überwachungspflicht aufzuerlegen, als auch das Erfordernis nicht beachten, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Urheberrecht einerseits und der unternehmerischen Freiheit, dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und dem Recht auf freien Empfang oder freie Sendung von Informationen andererseits zu gewährleisten.“ Zitat aus der Pressemitteilung des EuGH: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. November 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 24.11.2011, Az. C-70/10
    Diverse EU-Richtlinien

    Der EuGH hat sich der Sichtweise des Generalanwalts Villazon (hier) angeschlossen und entschieden, dass ein Provider (Anbieter von Internetzugangsdiensten) nicht verpflichtet ist, auf seine Kosten und zeitlich unbegrenzt präventiv ein Filterungssystem einzurichten, das in der Lage ist, im Netz dieses Anbieters den Austausch von Dateien zu identifizieren, die ein Werk der Musik, ein Filmwerk oder audiovisuelles Werk enthalten, an denen der Antragsteller Rechte zu haben behauptet, um die Übertragung von Dateien, deren Austausch gegen das Urheberrecht verstößt, zu sperren. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 15. April 2011

    Generalanwalt Cruz Villalón, Schlussanträge vom 14.04.2011, Az. C-70/10

    Der EuGH hat in obiger Angelegenheit folgende Pressemitteilung (Nr. 37/11) veröffentlicht: „Nach Ansicht von Generalanwalt Cruz Villalón verletzt eine Anordnung gegen einen Anbieter von Internetzugangsdiensten, zum Schutz von Rechten des geistigen Eigentums ein Filter- und Sperrsystem für elektronische Nachrichten einzurichten, grundsätzlich die Grundrechte. (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Oktober 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLandgericht Düsseldorf, Urteil vom 01.09.2010, Az. 12 O 319/08
    §§ 97 Abs. 1, 19 a UrhG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass bei Urheberrechtsverstößen auf den Servern eines Sharehosters dieser seinen Prüfungspflichten genügt, wenn er nach Kenntnis der Verstöße die jeweiligen rechtsverletzenden Dateien von den Servern löscht und außerdem bestimmte Stichworte (z.B. die originären, individuellen Werktitel sowie ggf. weitere charakteristische Wörter, soweit diese nicht nur rein beschreibend seien) in die Datenbank (Stichwortverzeichnis) des Namens-Filters aufnimmt. Darüber hinaus seien auch die hochgeladenen Dateien stichprobenartig überprüft worden und zudem stichprobenartig bekannte Webseiten auf Links zu verdächtigen, d.h. potenziell urheberrechtsverletzenden Dateien überprüft worden. Damit scheide eine Haftung als Störer aus, auch wenn durch die durchgeführten Maßnahmen nicht mit letzter Sicherheit verhindert werden könne, dass die urheberrechtsverletzenden Dateien (z.B. unter anderem Namen) erneut hochgeladen würden. Dies sei nach dem derzeitigen Stand der Technik jedoch auch nicht zu erreichen. Das Gericht folgt damit der Vorgabe des OLG Düsseldorf im Urteil zu einem ähnlichen Sachverhalt. Zum Volltext der Entscheidung:

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