Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: Kein Schmerzensgeld für früheren Finanzbeamten, dem der Pressesprecher des Finanzministeriums gegenüber der Presse „Verfolgungswahn“ attestiertveröffentlicht am 28. Juli 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.07.2014, Az. 1 U 156/12
§ 839 BGB, § 1004 BGB
Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass einem früheren Finanzbeamten gegen das Land Hessen kein Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts zusteht, wenn der Pressesprecher des Finanzministeriums persönliche Daten über seinen Gesundheitszustand an die Presse weitergibt. Zur Pressemitteilung vom 23.07.2014: (mehr …)