Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Saarbrücken: Entgeltforderung für einen Eintrag im Branchenbuchverzeichnis ist als überraschende Klausel unwirksamveröffentlicht am 27. August 2014
LG Saarbrücken, Urteil vom 06.09.2013, Az. 10 S 185/12
§ 305 c Abs. 1 BGBDas LG Saarbrücken hat entschieden, dass der Empfänger eines Formularschreibens für einen Eintrag in einem Internet-Branchenverzeichnis nicht mit einer Kostenforderung rechnen muss, wenn auf die Entgeltpflicht lediglich in einem in kleinerer Schrift gehaltenen Fließtext hingewiesen wird. Dann handele es sich um eine überraschende Klausel, die nicht Vertragsbestandteil werde. Der Empfänger müsse mit einer Kostenpflicht nicht üblicherweise rechnen, da es auch viele kostenlose Branchenverzeichnisse im Internet gebe. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Saarbrücken: Anbieter von Internet-Branchenbucheinträgen hat bei versteckter Entgeltklausel keinen Zahlungsanspruchveröffentlicht am 14. November 2012
LG Saarbrücken, Urteil vom 26.10.2012, Az. 13 S 143/12
§ 305 c Abs. 1 BGB, § 310 BGB
Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass eine unauffällig im Fließtext verborgene Vergütungsklausel in einem Antrag auf einen Internet-Branchenbucheintrag dazu führt, dass diese Klausel als überraschend und damit unwirksam zu qualifizieren ist. Demnach hat das Gericht einen Zahlungsanspruch des Anbieters abgelehnt. Es sei bekannt, dass es eine Reihe von kostenlosen Angeboten für solche Einträge im Internet gebe, so dass bei einem kostenpflichtigen Antrag dies in ausreichender Deutlichkeit dargestellt werden müsse. Dies sei vorliegend nicht geschehen. Zum Volltext der Entscheidung: