Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- BGH: Auslandszustellung ist auch bei Formmängeln wirksam, soweit das betreffende Dokument den Empfänger tatsächlich erreicht hatveröffentlicht am 31. Oktober 2011
BGH, Urteil vom 14.09.2011, Az. XII ZR 168/09
§ 183 Abs. 1 S. 1 ZPODer BGH hat entschieden, dass eine Auslandszustellung, in der bei Wahrung der Anforderungen des Haager Zustellungsübereinkommens nur Formvorschriften des Verfahrensrechts des Zustellungsstaates verletzt wurde, die Möglichkeit einer Heilung des Zustellungsmangels eintritt, wenn das Schriftstück dem Zustellungsempfänger tatsächlich zugegangen ist. Zitat: (mehr …)