Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamm: Verlängerung eines Frühbucherrabatts nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 8. Oktober 2010
OLG Hamm, Urteil vom 02.09.2010, Az. I-4 U 52/10
§§ 8 Abs. 3 Nr. 3, 3, 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein Frühbucherrabatt, der bis zu einem bestimmten Zeitpunkt befristet war und dann verlängert wird, nicht irreführend ist. Dafür sei erforderlich, dass der Werbende zunächst den Rabatt auch nur bis zum angegebenen Zeitpunkt einräumen wollte und die Verlängerung lediglich auf einer zum festgelegten Zeitpunkt veränderten Marktlage beruhte. Es sei dem Werbenden unbenommen, nach Ablauf der selbst gewählten Frist über eine Neueinräumung / Verlängerung eines Rabatts unter Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu entscheiden. Zum Volltext der Entscheidung: