Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- BVerwG: Produktplatzierung im „Hasseröder Männer-Camp“ flankierend zu einer Fußballübertragung ist zulässigveröffentlicht am 20. November 2014
BVerwG, Urteil vom 23.07.2014, Az. 6 C 31.13
§ 7 Abs. 7 S. 2 Nr. 3 RStVDas BVerwG hat entschieden, dass der Fernsehsender Sat.1 nicht die Grenzen zulässiger Produktplatzierung überschritten hat, als im Vor- und Nachspann zur Übertragung eines Fußballspiels Liveschaltungen in das „Hasseröder Männer-Camp“ vorgenommen wurden. Produktplatzierungen im Fernsehen seien u.a. bei Sportsendungen zulässig, soweit das Produkt nicht zu sehr herausgestellt werde. Vorliegend seien die geführten Interviews zentrales Thema der Liveschaltungen gewesen, so dass von einer zu starken Fokussierung auf das beworbene Produkt nicht ausgegangen werden könne. Zum Volltext der Entscheidung: