Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Unleserliche Vertragsbedingungen unter einem Sternchenhinweis bei TV-Werbung sind unschädlich, wenn in der Werbung auf Internetseite mit Informationen verwiesen wirdveröffentlicht am 29. Oktober 2013
OLG Köln, Urteil vom 05.07.2013, Az. 6 U 5/13
§ 4 Nr. 4 UWG, § 5a Abs. 2 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Strom- und Gasanbieter die Vertragsbedingungen zu seiner TV-Werbung „1 Jahr Preisgarantie* sichern!“ nicht notwendigerweise bereits im Fernsehspot in leserlicher Form einblenden muss, sondern es ausreicht, wenn der Anbieter insoweit gut lesbar auf seine Internetseite verweist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)