Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- AG Lichtenberg: eBay-Verkäufer kann keinen Wertersatz wegen Gebrauchsspuren der Ware verlangen, wenn diese im Rahmen der Prüfung durch den Kunden entstanden sindveröffentlicht am 27. Februar 2013
AG Lichtenberg, Urteil vom 24.10.2012, Az. 31 C 30/12
§ 357 BGBDas AG Lichtenberg hat entschieden, dass ein eBay-Verkäufer nach Widerruf des Kaufvertrags durch den Kunden keinen Wertersatz für erhebliche Gebrauchsspuren geltend machen kann, wenn diese Spuren im Rahmen der Prüfung des Kaufgegenstandes durch den Kunden entstanden sind. Dies gelte vorliegend auch für einen Katalysator, den der Kunde zunächst einbaute und dann feststellte, dass er nicht passte. Dieses Risiko einer Wertminderung sei vom Verkäufer zu tragen und dieser müsse in einem solchen Fall den vollen Kaufpreis erstatten.