Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Bei der Angabe „TÜV neu“ darf der Autokäufer sich auf die Verkehrssicherheit verlassenveröffentlicht am 17. Juni 2015
BGH, Urteil vom 15.04.2015, Az. VIII ZR 80/14
§ 440 BGBDer BGH hat entschieden, dass die Angabe „TÜV neu“ eines Gebrauchtwagenverkäufers zu einem sofortigen Rücktrittsrecht des Käufers führt, wenn der erworbene Wagen nicht verkehrssicher ist. Eine Nacherfüllung sei dem Käufer in einem solchen Fall nicht zumutbar. Zur Pressemitteilung Nr. 58/2015:
- AG Pfaffenhofen: Inhalt eines eBay-Angebots wird beim Autokauf außerhalb der Plattform trotz Verweis nicht Vertragsbestandteilveröffentlicht am 19. Februar 2015
AG Pfaffenhofen, Urteil vom 10.12.2014, Az. 1 C 1030/14
§ 442 Abs. 1 BGBDas AG Pfaffenhofen hat entschieden, dass bei einem Autokauf, bei dem das Verkaufsobjekt zwar über eBay angeboten wurde, der Verkauf jedoch außerhalb der Internetplattform abgewickelt wurde, der Inhalt des eBay-Angebots nicht Vertragsbestandteil geworden ist. Lasse sich der Käufer während der Vertragsverhandlungen das Serviceheft des Fahrzeugs nicht vorlegen und erkenne deshalb nicht den tatsächlichen Kilometerstand des Fahrzeugs, liege seinerseits grobe Fahrlässigkeit vor, so dass er Mängelrechte, insbesondere Minderung, nicht geltend machen könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Aufklärungspflicht beim Gebrauchtwagenkauf – Rechte der Käufer gestärktveröffentlicht am 17. Dezember 2009
BGH, Urteil vom 16.12.2009, Az. VIII ZR 38/09
§§ 280 Abs. 1, 311, 241 Abs. 2 BGBDer BGH hat entschieden, dass der Verkäufer beim Verkauf eines Gebrauchtwagens den Käufer auch über nicht im Fahrzeugbrief eingetragene, so genannte „fliegende Zwischenhändler“ aufklären muss. Werde diese Aufklärungspflicht verletzt, sei der Händler zum Schadensersatz verpflichtet. Im entschiedenen Fall waren im Brief des verkauften Pkws lediglich der ursprüngliche Halter sowie der Verkäufer vermerkt. Der Verkäufer hatte den Wagen jedoch von einem Zwischenhändler namens „Ali“ erworben, der nicht eingetragen war und der das Fahrzeug seinerseits ebenfalls von einem nicht eingetragenen Zwischenhändler erlangt hatte. Der Käufer war darüber nicht aufgeklärt worden und stellte nach Erwerb fest, dass die Kilometerlaufleistung des Pkws falsch angezeigt wurde. Er gab an, dass er den Wagen nicht gekauft hätte, wenn er von den Zwischenhändlern gewusst hätte und verlangte Schadensersatz. Der BGH sah dies genau so.
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