Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Hamm: Gewährleistungsfrist darf bei B-Waren nicht analog zu Gebrauchtware verkürzt werden / VOLLTEXTveröffentlicht am 12. März 2014
OLG Hamm, Urteil vom 16.01.2014, Az. 4 U 102/13
§ 3 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 475 BGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass sog. B-Ware nicht als Gebrauchtware anzusehen ist und demgemäß die gesetzliche Gewährleistungsfrist auch nicht auf 1 Jahr verkürzt werden darf. Einmal ausgepackte und vorgeführte Ware oder Ware mit fehlender oder beschädigter Originalverpackung sei keine Gebrauchtware, da die Ware dadurch noch nicht bestimmungsgemäß genutzt („gebraucht“) worden sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)