Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Frankfurt a.M.: Zur Gebührenhöhe im Markenrecht – Kennzeichenrechtliche Angelegenheiten sind nicht per se schwierigveröffentlicht am 4. Januar 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 08.11.2012, Az. 6 U 208/11
Nr. 2300 RVG-VV, § 140 III MarkenGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass in markenrechtlichen Angelegenheiten die rechtsanwaltliche Regelgebühr nicht nur deshalb überschritten werden darf, weil es sich um Kennzeichenrecht handelt. Das Gericht stellte klar, dass Kennzeichenstreitsachen nicht von vornherein als überdurchschnittlich schwierig eingestuft werden könnten. Auch hier sei zwischen durchschnittlichen und den Durchschnitt übersteigenden Schwierigkeitsgraden zu unterscheiden. Dazu müsse im Einzelnen konkret vorgetragen werden, wenn eine höhere als die Regelgebühr verlangt werde, z.B. wenn der Rechtsanwalt auch zusätzlich patentanwaltstypische Aufgaben übernommen habe. Zum Volltext der Entscheidung: