Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- KG Berlin: Rechtsanwalt darf dem Gegner seines Mandanten mit Veröffentlichung der Zahlungssäumnis im Internet drohenveröffentlicht am 19. Juli 2012
KG Berlin, Beschluss vom 29.02.2012, Az. (4) 121 Ss 30/12 (54/12)
§ 240 StGBDas KG Berlin hat entschieden, dass die „Drohung“ eines Rechtsanwalt an den Gegner seines Mandanten, dessen Zahlungssäumnis und den dazugehörigen Lebenssachverhalt im Internet öffentlich zu machen, grundsätzlich nicht (als versuchte Nötigung / Nötigung) strafbar ist. Dabei komme es jedoch auf den Einzelfall an. Zu berücksichtigen sei, ob das Geschehen im Zusammenhang mit der anwaltlichen Tätigkeit im Interesse der Mandantschaft stehe, ein innerer Zusammenhang zwischen der Veröffentlichung und dem erstrebten rechtmäßigen Zweck gegeben sei und die zu veröffentlichenden Vorgänge nicht in entstellter Form wiedergegeben oder mit abfälligen Beurteilungen oder persönlichen Angriffen gespickt würden. Die Ankündigung der Veröffentlichung des „Lebenssachverhalts“ im Internet an sich stelle nach ihrem Wortlaut jedenfalls eine lediglich allgemein gehaltene, unspezifische Ankündigung von Schwierigkeiten oder Weiterungen dar, die regelmäßig nicht den Tatbestand der Drohung mit einem empfindlichen Übel erfüllten. Zum Volltext der Entscheidung:
1. Eine Erklärung, der ein empfindliches Übel im Sinne des Nötigungstatbestandes nicht eindeutig zu entnehmen ist, bedarf der Auslegung. Hierfür sind alle Umstände des Einzelfalles heranzuziehen und kann das gesamte Verhalten des Angeklagten von Belang sein.
- BGH: Mandant hat keinen Anspruch darauf, dass die Gegenseite sich nur an seinen Rechtsanwalt wendetveröffentlicht am 12. Mai 2011
BGH, Urteil vom 08.02.2011, Az. VI ZR 311/09
§§ 823 Abs. 2; 1004 BGBDer BGH hat entschieden, dass ein Verbraucher, für den sich ein Rechtsanwalt als Bevollmächtigter bestellt hat, keinen Anspruch darauf hat, dass er fortan nicht mehr mit Mahnschreiben des Gegners überzogen wird. Die entscheidenden Ausführungen finden sich in den letzten beiden Absätzen des Urteilstextes. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerfG: Anwaltswerbung mit tabellarischer Gegnerliste ist zulässigveröffentlicht am 26. November 2008
BVerfG, Beschluss vom 12.12.2007, Az.: 1 BvR 1625/06
Art. 12 Abs. 1 GGDas BVerfG hat mit diesem Beschluss deutlich gemacht, dass die (tabellarischen) Gegnerlisten auf anwaltlichen Homepages aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht untersagt werden können, da ein solches Verbot das Recht des Anwalts auf freie Berufsausübung gemäß Art. 12 GG verletzt. Ferner hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass Werbemaßnahmen von Anwälten auch im Internet generell den Schutz der freien Berufsausübung genießen.
Die Gegnerliste der Kanzlei Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte
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