Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Bremen: eBay-Mitglied haftet nicht für missbräuchliche Nutzung seines Kontos durch Dritte(n)veröffentlicht am 4. Juli 2012
OLG Bremen, (Hinweis-) Beschluss vom 21.06.2012, Az. 3 U 1/12
§ 280 Abs. 1 BGB, § 281 Abs. 1 BGB, § 325 BGB, § 433 Abs. 2 BGBDas OLG Bremen hat entschieden, dass der Inhaber eines eBay-Kontos nicht für Kaufangebote haftet, die ein Dritter über sein Mitglieds-Konto abgibt. Allein die Tatsache, dass ihm das eBay-Konto gehöre, reiche noch nicht als Anscheinsbeweis dafür aus, dass der Inhaber auch tatsächlich die relevanten Erklärungen abgegeben habe. Ein Passwort könne leicht „geknackt“ werden. Der Inhaber des Kontos hatte einen Kaufvertrag über eine über 30.000 EUR teure Harley-Davidson bestritten und erklärt, sein Konto sei „gehackt“ worden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)