IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Dezember 2014

    Das Verkehrsministerium von Mecklenburg-Vorpommern hat gegen einen Fotografen, der mittels einer Drohne Luftbilder von einem Hafenfest in Ueckermünde aufgenommen hatte, wegen der unerlaubten Nutzung der Drohne eine Geldstrafe in Höhe von 1.500,00 EUR verhängt. Wie u.a. das Hamburger Abendblatt berichtete (hier), sei die Drohne während des Hafenfestes in niedrigster Flughöhe über die Festbesucher geflogen, worauf sich mehrere Gäste bei dem Ministerium und der Polizei beschwert hätten. Vielen Drohnenbesitzern ist unbekannt, dass in Deutschland der Betrieb von solchen „unbemannten Luftfahrtsystemen“ gemäß § 15a Abs. 3 LuftVO erlaubnispflichtig ist. Eine derartige „Aufstiegserlaubnis“ kostet etwa 150,00 EUR. Zu weiteren Informationen vgl. die Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur über die Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen (hier).

  • veröffentlicht am 6. Dezember 2012

    OLG Naumburg, Beschluss vom 13.09.2012, Az. 2 Ss (Bz) 83/12
    § 9 Abs. 1 JuSchG, § 10 Abs. 1 JuSchG, § 28 Abs. 1 Nr. 10 und 12 JuSchG, § 28 Abs. 4 JuSchG

    Das OLG Naumburg hat entschieden, dass ein Tankstellenbetreiber nur dann zu einer Geldbuße wegen unerlaubter Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Jugendliche verurteilt werden kann, wenn der Käufer (hier ein Testkäufer) entweder tatsächlich so aussieht, als sei er noch nicht 18 Jahre alt, oder ein Zweifelsfall vorliegt, so dass das Lebensalter zu überprüfen ist. Im vorliegenden Fall zeigte sich der Senat „befremdet“, dass die Ordnungsbehörde einen Testkäufer eingesetzt hatte, dessen äußeres Erscheinungsbild demjenigen eines über 20jährigen entsprach. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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